Warum wir die Bezahlkarte für Geflüchtete ablehnen

Was ist die Bezahlkarte?

Seit Dezember 2024 wird die Bezahlkarte für Geflüchtete in Hessen schrittweise eingeführt. Asylsuchende erhalten Sozialleistungen dann nicht mehr in Bar oder auf ihr Konto, sondern auf einer sog. Bezahlkarte. Damit wird ihr Zugang zu Bargeld erheblich eingeschränkt. Sie können dann nur noch 50 € pro Monat abheben. Überweisungen ins Ausland sind gesperrt. Noch ist unklar, inwiefern auch Überweisungen innerhalb Deutschlands eingeschränkt werden.

Was ist das Problem an der Bezahlkarte?

Durch die Bezahlkarte können Asylsuchende nicht mehr frei über ihr Geld verfügen. Sie sind gezwungen, in bestimmten Geschäften einzukaufen und haben nur noch 50 € Bargeld im Monat zur Verfügung. Einkäufe über Kleinanzeigen, Taschengeld für die Kinder, der Beitrag für Schulausflüge: Das alles ist bei der Bezahlkarte nicht mitgedacht. Damit ist die Bezahlkarte ein weiterer Schritt der Entrechtung von Asylsuchenden. Auf unserer Petition findet ihr weitere Gründe, warum die Bezahlkarte zurückgenommen werden muss.

Aber würden Geflüchtete ohne die Bezahlkarte nicht Sozialleistungen ins Ausland überweisen?

Nein. Auch wenn Boris Rhein das immer wieder behauptet, gibt es keine Hinweise darauf, dass relevante Geldsummen aus Sozialleistungen ins Ausland fließen. Laut einer aktuellen Studie überweisen nur 7 % der Geflüchteten überhaupt Geld ins Ausland, und der überwiegende Teil dieser Personen arbeitet. Asylsuchende erhalten maximal 441 € pro Monat an Sozialleistungen, teilweise weniger. Zu behaupten, dass Geflüchtete davon relevante Summen ins Ausland überweisen, ist realitätsfern.

Und was ist mit den Schleppern?

Auch für die Behauptung, dass Asylsuchende Geld aus Sozialleistungen an Schlepper senden, gibt es keine Beweise. Schlepper verlangen ihr Geld im Voraus und warten nicht darauf, dass Asylsuchende später vielleicht irgendwann Sozialleistungen beziehen. Wer Schlepperei bekämpfen will, muss legale Fluchtwege schaffen.

Spart die Verwaltung durch die Bezahlkarte Geld?

Nein, im Gegenteil. Die Bezahlkarte verursacht zusätzliche, unnötige Bürokratie und das kostet viel Geld: In Berlin z.B. wird die Bezahlkarte vermutlich Kosten in Höhe von etwa 5 Millionen Euro pro Jahr verursachen. Bisher kostete die Bereitstellung von Bargeld 366.000 Euro.

Gäbe es eine Alternative zur Bezahlkarte?

Ja, es könnte so einfach sein. Asylsuchende könnten ihre Sozialleistungen wie vorher auf ein reguläres Bankkonto überwiesen bekommen – anstatt auf die diskriminierende Bezahlkarte. Asylsuchende könnten dann wieder selbst über ihr Geld verfügen und entscheiden, ob sie bar oder mit Karte zahlen. Nebenbei würde dadurch auch die Verwaltung entlastet werden, weil sie nicht mehr unnötige Einschränkungen überwachen müsste.

Unsere Tauschaktionen

Wie funktioniert der Kartentausch?

Eine asylsuchende Person kauft einen Gutschein bei einem Supermarkt und tauscht den Gutschein gegen Bargeld. Eine andere Person kann mit dem Gutschein einkaufen gehen. Der Tausch findet in Wechselstuben statt. In den einzelnen Orten kann es Unterschiede geben, schaut daher vorher auf die lokalen Unterseiten.

Ist das legal?

Klares Ja! Auch wenn CDU, AfD und Co unsere Solidarität verunglimpfen – der Gutscheintausch ist völlig legal.

Hier findest du Informationen zur Bezahlkarte